SustainMobility -
Nachhaltige Mobilität für Unternehmen
ESG-Rating¹ legt seinen Schwerpunkt auf die Optimierung der CO₂-Emission.
- Seit 2024 bis voraussichtlich spätestens Januar 2028 sind nahezu alle Großkunden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
- ESG-Rating kann erhebliche Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen eines Unternehmens haben.
- In Scope 3 sind auch indirekte Emissionen zu berücksichtigen, d. h. auch Emissionen durch das Pendeln der Mitarbeiter/innen.
- Viele Unternehmen haben bislang noch keinen Ansatz bzgl. Einsparpotentiale im Scope 3.
- Dabei kann das Pendeln der Arbeitnehmer/innen eine entscheidende Rolle für die indirekte Emission eines Unternehmens spielen.
- Signifikante Verbesserung der CO₂-Emission möglich, z.B. bei einem Unternehmen mit 4,5 Tsd. Mitarbeiter/innen und 10 % Teilnahmequote sind CO₂-Einsparungen von ca. 300 Tonnen/Jahr möglich.
- Investoren konzentrieren sich zunehmend auf verantwortungsvolle Investitionen. Wettbewerbsfähige Finanzinstrumente erfordern eine solide ESG-Ratingleistung. Hier könnten Maßnahmen wie zum Beispiel SustainMobility einen positiven Beitrag leisten.
¹ Environment Social Governance (ESG)
Vorteile für Ihr Unternehmen
1. Verbesserung ESG-Ranking
Scope 1
Direkte Emissionen z. B. im Unternehmen verbrauchte Primärenergieträger
Scope 2
Indirekte Emissionen z. B. verbrauchte Sekundärenergieträger
Scope 3
Alle weiteren indirekten Emissionen z. B. das Pendeln von Arbeitnehmer/innen
,,Pendeln der Mitarbeiter/innen“ zukünftig reportingrelevant
2. Employer
Benefits
- Mit E-Fahrzeugen können Mitarbeiter/innen zu grünen
Markenbotschaftern werden. - Mitarbeiter/innen können bis zu 50 % gegenüber einem
Privatleasing sparen. - Mögliche Maßnahme gegen Fachkräftemangel durch attraktives Mitarbeiterangebot
- Erhöht das Abnahmevolumen an Fahrzeugen und kann ggf. zu besseren Konditionen für das Unternehmen führen.
SustainMobility als Maßnahme zur Steigerung der Arbeitgeber-Marke
3. Potenzielle Einsparungen & Einnahmen
Reduzierte Lohnnebenkosten
THG-Quoten für:
- E-Fahrzeuge
- Ladestationen
Nachhaltige Mobilität für Unternehmen - SustainMobility¹
Nachhaltigkeit
Gehaltsumwandlungsmodell
Dank reduziertem geldwerten Vorteil von 0,25 % bzw. 0,50 % für E-Fahrzeuge jetzt deutlich attraktiver.²
Mitarbeiter/innen
Erhalten günstigeren Zugang zur E-Mobilität und
können zu grünen Markenbotschafter/innen für das
Unternehmen werden.
Unternehmenswert
¹ SustainMobility ist ein Bruttogehaltsumwandlungskonzept der VGRD für das Leasing eines E-Fahrzeuges. Das damit verbundene Leasinggeschäft wird durch die Volkswagen Leasing GmbH, Grifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig angeboten.
² Für die Umsetzung des Gehaltsumwandlungsmodells wird eine rechtliche und steuerliche/sozialversicherungsrechtliche Beratung durch einen Dritten auf Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite empfohlen. Die VGRD übernimmt keinerlei Haftung für die Möglichkeit und/oder richtige Umsetzung der Gehaltsumwandlung.
Stand 01/2025
So einfach funktioniert SustainMobility
für das Unternehmen
So einfach funktioniert SustainMobility
für den/die Mitarbeiter/in
Abwicklung über die Plattform
- Gehaltsumwandlungsrechner für Mitarbeiter/innen*
- Online-Bestellung in 5 einfachen Schritten*
- nahtlose und automatisierte Online-Bestellung und Kundensupport können separat bei einem Dienstleister beauftragt werden*
* Abwicklung über einen Dritten
Vorteile für das Unternehmen
Verbesserung THG-Emissionen
Employer Benefits
Die schönste Nebenwirkung umweltfreundlicher Mobilität: glückliche Mitarbeiter/innen.
Mit SustainMobility hebt sich der Arbeitergeber von der Konkurrenz ab, bietet einen weiteren Benefit und stärkt das Employer Branding.
Einsparungen & Gewinn
Unternehmen sparen nicht nur Lohnnebenkosten, sondern können auch Einnahmen durch die
Treibhausgasquote (THG) generieren.
Vorteile für den/die Mitarbeiter/in
Super einfache Bestellung
All-in-one Rate
Bis zu 50 % Ersparnis
Gehaltsumwandlung*
Mitarbeiter/innen können bis zu 50 % gegenüber Privatleasing sparen.
*Für die Umsetzung des Gehaltsumwandlungsmodells wird eine rechtliche und steuerliche/sozialversicherungsrechtliche Beratung durch einen Dritten auf Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite empfohlen. Die VGRD übernimmt keinerlei Haftung für die Möglichkeit und/oder richtige Umsetzung der Gehaltsumwandlung.
Beratung
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