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Gewerbeleasing auf Gewerbefläche

Kompetenz und Service für Sie als Großkunde

Geschäftsmann sind in seinem Gewerbeleasing-Fahrzeug undn freut sich über die guten Großkunden-Konditionen des Volkswagen Konzerns

Bei der VGRD FLEET sichern Sie sich eine Menge Vorteile - als Fuhrparkverantwortlicher und auch als Dienstwagenfahrer. Deutschlandweit können Sie sich auf unsere Flottenlösungen und Ihre Ansprechpartner verlassen. Details zu den Konditionen, Leistungen und Vorzügen erfahren Sie von unserem Team.


Warum Großkunde werden?
Ganz einfach, weil Sie als Großkunde in den Genuss exklusiver Vorteile kommen. Dafür müssen Sie lediglich zwei Voraussetzungen erfüllen. Erstens: Sie verfügen über eine Flotte mit mindestens 15 Fahrzeugen. Zweitens: Sie nehmen jährlich fünf fabrikneue Fahrzeuge aus dem Modellangebot des Volkswagen Konzerns ab. Die Lieferung fabrikneuer Fahrzeuge zu Großkundenkonditionen setzt außerdem voraus, dass Sie die Fahrzeuge nachweisbar zur eigenen Nutzung verwenden. Sie müssen die Fahrzeuge mindestens sechs Monate ab Lieferung als „wirtschaftlicher Eigentümer“ halten und dürfen sie nicht Dritten zur ausschließlichen Benutzung überlassen.


Gewerbeleasing Vorteile

Viele Vorteile für Ihren Betrieb

Im Gegensatz zum Kauf eines Autos bietet Gewerbeleasing für Firmen und selbstständige Leasingnehmer zahlreiche Vorteile. Der finanziell attraktivste Vorteil ist mit Sicherheit, dass die Leasingrate komplett steuerlich absetzbar ist, wenn das Fahrzeug überwiegend gewerblich genutzt wird. Doch es locken weitere Pluspunkte.

Flexibilität
Bei der Finanzierung eines Fahrzeugs geht die Flexibilität vollständig verloren. Über Jahre bindet man sich an ein und dasselbe Auto. Ein problemloser Modellwechsel ist kaum möglich. Beim Gewerbeleasing dagegen ist die Finanzierung flexibler gestaltbar. Auch die Laufzeiten und KM- Leistungen können individuell abgestimmt werden. Und falls während der Laufzeit die KM-Leistung oder das Leasingende verändert werden muss, ist auch dies häufig ohne großen finanziellen Aufwand möglich.

Betriebsausgabe absetzbar
Der wohl größte Vorteil im Vergleich zum Kauf eines Firmenwagens ist, dass die Leasingkosten für ein überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug beim typischen Firmenleasing, bei dem das wirtschaftliche Eigentum am Fahrzeug beim Leasinggeber verbleibt, steuerlich in vollem Umfang als Aufwand und somit als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Dementsprechend mindern sie unmittelbar den zu versteuernden Gewinn, was sich in einer geringeren Steuerbelastung niederschlägt. Auch andere Aufwendungen, die durch die Nutzung entstehen, wie etwa Tankungen, Wartungskosten und Versicherungsbeiträge, können steuerlich geltend gemacht werden.

Risikofreiheit
Ein Gewerbeleasing ist für den Leasingnehmer üblicherweise ohne Risiko. In der Leasingrate sind die Abnutzung des Fahrzeugs, die gefahrenen Kilometer und ein fester Restwert normalerweise bereits eingerechnet. Finanzielle Einbußen für den Leasingnehmer, die durch einen Wertverlust des Fahrzeugs entstehen können, sind damit bereits abgegolten. Anders als bei einem selbständigen Verkauf, bei dem der Leasingnehmer unter Umständen einen schlechten Preis erzielt, besteht dieses Risiko beim Leasing üblicherweise nicht, da das Auto normalerweise vom Leasingnehmer in einem vertraglich vereinbarten Zustand an den Leasinggeber zurückgeht. Neben angefallenen Mehrkilometern müssen zwar Beschädigungen bezahlt werden, normale, dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren sind jedoch mit der Leasingrate beglichen.

Effektive Gehaltsumwandlung
Die Nutzung eines Firmenwagens kann in vielen Fällen ein besonderer Anreiz für Mitarbeitende sein, sich für ein Unternehmen zu entscheiden oder dort längerfristig zu bleiben. Statt regelmäßiger Gehaltserhöhungen genießen die Mitarbeitenden den Luxus eines eigenen, modernen Autos auf dem neuesten technischen Stand, das auch privat genutzt werden kann. Für viele besitzt dies eine größere Motivation und Attraktivität als eine gleichwertige Gehaltserhöhung. Auch den Unternehmen bieten sich dadurch finanzielle Vorteile, da Gewerbeleasing günstiger ist als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe. Der Arbeitgeber spart sich die damit einhergehenden Lohnnebenkosten.


Bessere Liquidität
Für die Anschaffung eines Firmenwagens mit Gewerbeleasing ist im Vergleich zu einem Kauf deutlich weniger Kapital nötig. Meist werden nur eine Bereitstellungsgebühr und in manchen Fällen eine Sonderzahlung oder eine Anzahlung beziehungsweise Kaution fällig. Das Betriebsvermögen und damit die Liquidität des Unternehmens wird somit im Gegensatz zum Kauf eines Autos nur wenig belastet. Da die Kosten konstant sind, ist darüber hinaus eine bessere Unternehmensplanung möglich.

Reduzierte Abhängigkeit von Kreditinstituten
Weil die Leasinggesellschaft die Finanzierung des zu leasenden Objekts selbst übernimmt und dafür normalerweise keine Sicherheiten von der Bank eingefordert werden, entstehen keine Einschränkungen bei der Hausbank des Leasingnehmers. Die dort vereinbarten Kreditlinien müssen daher nicht genutzt werden, wodurch die kreditmäßige Unabhängigkeit von der Hausbank bestehen bleibt. Insbesondere bei jungen Unternehmen ist diese Liquiditätsschonung von großem Wert.

Hochwertige Fahrzeuge
Ein weiterer Vorteil, der sich auf Leasing allgemein bezieht, ist die willkommene Tatsache, dass man beim Gewerbeleasing aufgrund der tendenziell kurzen Laufzeiten immer die neuesten Modelle fährt und zwar kostengünstiger als bei einem Kauf. In vielen Branchen ist ein repräsentativer Firmenwagen mit modernster Ausstattung und auf dem neuesten Stand der Technik wie eine zusätzliche Visitenkarte und hinterlässt einen professionellen Eindruck. Auch für Mitarbeiter, die sich einen Firmenwagen aussuchen dürfen, stellt dies eine bedeutsame Wertschätzung und eine enorme Kostenersparnis dar, die auch die Motivation steigen lässt. Darüber hinaus wird der Wagen in vielen Fällen bereits wieder zurückgegeben, sobald üblicherweise teure Reparaturen anfallen.


Voraussetzungen für Gewerbeleasing

Voraussetzung zum Abschluss eines Großkundenvertrages

Um Gewerbeleasing nutzen zu können, muss der Leasingnehmer ein angemeldetes Gewerbe inklusive Gewerbeschein besitzen oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Zu ersterem zählen Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften, Personengesellschaften, offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften. Manche Leasinggeber fordern, dass das Gewerbe die Haupteinnahmequelle darstellt.

Aber auch Privatpersonen mit einem Klein- oder Nebengewerbe können mit einem Steuernachweis, dass man hauptberuflich selbstständig ist, einen Gewerbeleasingvertrag erhalten.

Jeder Leasingnehmer muss zudem eine ausreichende Kreditwürdigkeit sowie eine positive Schufa-Auskunft vorweisen. Unternehmen, die länger als sechs Monate bestehen, haben bei Leasingbanken einen Vorteil, da erst ab diesem Zeitpunkt die Kreditwürdigkeit bestimmt werden kann. Existenzgründer und Start-Ups benötigen deshalb häufig eine andere Form von Sicherheit wie die eines Bürgen. Dieser kann eine Privatperson oder ein Familienmitglied mit entsprechendem Einverständnis und ausreichender Bonität oder auch die Hausbank des Unternehmers sein. Solch eine Form der Absicherung ist oft mit zusätzlichen Gebühren verbunden, sodass meist eher eine Kaution oder eine Anzahlung des Fahrzeugs von etwa 20 bis 30 Prozent des Fahrzeugwertes gewählt wird. Bei einem Leasingvertrag ohne Anzahlung fällt die Monatsrate immer deutlich höher aus.


Steuerliche Aspekte des Gewerbeleasings

! Nachstehende Ausführungen ersetzen keine Beratung durch den Steuerberater. Jeder Einzelfall kann zudem anders zu beurteilen sein.

Das wichtigste zum Thema Steuern und Gewerbeleasing

Alle Kosten, die im Rahmen des Leasingvertrages und der Nutzung anfallen, können komplett als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wenn das Fahrzeug jedoch auch privat genutzt wird, muss diese Nutzung als geldwerter Vorteil vom Privatnutzer versteuert werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten.


Was bedeutet die 1,0-Prozent-Regelung für Firmenleasing?
Wer sich bei Privatnutzung für eine pauschale Besteuerung entscheidet, versteuert den Firmenwagen mit der 1-%-Regelung. Basis für die Berechnung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Vom Autohaus gewährte Rabatte werden nicht berücksichtigt. Dieses bequeme, zeitsparende Verfahren setzt voraus, dass der Firmenwagen überwiegend geschäftlich genutzt wird, und bietet sich insbesondere bei einem hohen (jedoch unter 50 % liegenden) Privatanteil an. Hervorzuheben ist, dass in dem Fall, dass Leasingnehmer eine Gesellschaft ist und die private Nutzung des Fahrzeugs (Dienstwagen) durch einen Angestellten der Gesellschaft erfolgt (der bei einer Kapitalgesellschaft auch ein Gesellschafter sein kann), das Fahrzeug stets überwiegend (d. h. zu 100%) gewerblich genutzt wird und der Umfang der privaten Nutzung durch den Angestellten für die Anwendung der 1-%-Regelung (auf Ebene des Angestellten) unerheblich ist.

Die Besteuerung nach Fahrtenbuch
Wer sich für das aufwändigere Führen eines Fahrtenbuches entscheidet, muss alle Dienst- und Privatfahrten für das Jahr schriftlich korrekt erfassen. Alle Angaben wie Datum, Abfahrts- und Ankunftszeit, gefahrene Kilometer und Zweck müssen dokumentiert werden. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung müssen aufgeführt werden. Wenn der Leasingwagen privat nur selten genutzt wird, bei kurzen Arbeitswegen und auch bei älteren Fahrzeugmodellen kann diese Variante sinnvoll sein. Wer Zeit sparen möchte, kann ein elektronisches Fahrtenbuch verwenden. Die nicht unerheblichen Kosten für diese Software sind steuerlich absetzbar.

Steuervorteile Elektroauto
Seit 2023 wird der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge reduziert und fällt ab dem 1. September 2023 für Gewerbeleasing komplett weg. Für Plug-in-Hybride wird bereits seit dem Jahreswechsel 22/23 keine Prämie mehr gewährt. Steuerliche Vorteile gibt es jedoch immer noch. Wer bis zum 31.12.2030 ein reines Elektrofahrzeug mit einem Kaufpreis von bis zu 60.000 € zulässt, kann von einer 10-jährigen Steuerbefreiung profitieren. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Für herkömmliche Firmenwagen mit Verbrennungsmotor gilt: Private Nutzung muss mit einem Prozent des Listenpreises oder per Fahrtenbuch versteuert werden. Für Elektrofahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000,- € gilt hingegen eine Besteuerung von 0,25 %. Teurere Elektro- und Hybridfahrzeuge (Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 €) werden mit 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert. Die Förderung erfolgt erst ab einer Leasinglaufzeit von 12 Monaten.

Leasingkosten steuerlich geltend machen
Ob ein Fahrzeug als Firmenwagen, auf den die 1-%-Regelung Anwendung findet, vom Finanzamt anerkannt wird, hängt vom Anteil der betrieblichen Nutzung ab. Bei mehr als 50 Prozent handelt es sich um einen Firmenwagen in diesem Sinn. Bei einer Nutzung von unter 50 Prozent kann der Unternehmer die auf die betrieblichen Fahrten entfallenden Kosten grundsätzlich nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geltend machen. Wie bereits erwähnt: In dem Fall, dass der Leasingnehmer eine Gesellschaft ist und die private Nutzung des Fahrzeugs (Dienstwagen) durch einen Angestellten der Gesellschaft erfolgt (der bei einer Kapitalgesellschaft auch ein Gesellschafter sein kann), wird das Fahrzeug stets überwiegend (d.h. zu 100 %) gewerblich genutzt und ist der Umfang der privaten Nutzung durch den Angestellten für die Anwendung der 1-%-Regelung (auf Ebene des Angestellten) unerheblich.

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Firmenleasings:

Die auf die Leasingraten und Unterhaltskosten des geleasten Fahrzeugs entfallenden Vorsteuern, welches der Unternehmer sowohl unternehmerisch als auch für nichtunternehmerische Zwecke verwendet, sind grundsätzlich nach dem Verhältnis von unternehmerischer und nichtunternehmerischer Nutzung in einen abziehbaren und einen nichtabziehbaren Anteil aufzuteilen. In diesem Fall entfällt eine Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung. Aus Vereinfachungsgründen kann der Unternehmer jedoch auch den Vorsteuerabzug aus der Miete bzw. den Leasingraten und den Unterhaltskosten in voller Höhe vornehmen und die nichtunternehmerische Nutzung sodann als sog. unentgeltliche Wertabgabe besteuern. Wird für Ertragssteuerzwecke die 1-%-Regelung angewendet (s.o.), kann aus Vereinfachungsgründen der Wert nach der 1-%-Regelung (abzüglich eines pauschalen Abschlags von 20 % für nicht mit Vorsteuern belastete Ausgaben) als Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung verwendet werden. Bei Überlassung des Fahrzeugs an einen Angestellten liegt grundsätzlich eine voll unternehmerische Nutzung vor. In diesem Fall muss jedoch die Überlassung des Fahrzeugs an den Angestellten als umsatzsteuerpflichtige Leistung versteuert werde. Die Bemessungsgrundlage hierfür kann aus Vereinfachungsgründen ebenfalls aus dem Wert nach der 1-%-Regelung (ohne einen Abschlag) abgeleitet werden, wobei die Umsatzsteuer aus diesem Wert herauszurechnen ist.


FAQ

Ihre Fragen – Unsere Antworten

Was ist Gewerbeleasing?

Beim Gewerbeleasing wird ein Leasinggut, in diesem Fall ein Fahrzeug, vom Leasinggeber an einen Leasingnehmer vermietet. Im Vertrag werden unter anderem Laufzeit, Kilometerleistung, Anzahlung, Rate und weitere Eckpunkte festgelegt. Am Ende der Laufzeit wird das Fahrzeug zurückgegeben, das Leasing verlängert oder der Wagen zu einem festen, im Vertrag fixierten Preis übernommen. Gewerbeleasing kommt grundsätzlich für Unternehmen oder bei einer freiberuflichen Tätigkeit in Frage.

Wie funktioniert Gewerbeleasing?

Der Leasingvertrag wird normalerweise über eine Laufzeit von zwei bis vier Jahren geschlossen. Längere Laufzeiten sind nach Absprache möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist normalerweise nicht gestattet, und das Fahrzeug bleibt Eigentum des Leasinggebers. Nach Vertragsabschluss zahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine monatliche Leasingrate. Sie ist abhängig von Modell, Marke, Ausstattung und Kaufpreis des Wagens.
Grundsätzlich werden zwei Modelle unterschieden. Beim Kilometerleasing kalkuliert der Leasinggeber anhand der vereinbarten Kilometer den Wert des Fahrzeugs bei Rückgabe sowie die monatlichen Raten. Die Kilometeranzahl/Jahr kann bei Vertragsabschluss flexibel gewählt werden (10 Tausend, 15 Tausend, 20 Tausend etc.). Für Mehr- und Minderkilometer wird bei Vertragsbeginn ein Preis/km festgelegt.
Beim Restwertleasing verwendet der Leasinggeber die Differenz zwischen Neupreis des Fahrzeugs und Restwert als Grundlage für die monatliche Rate. Diese Methode ist deutlich unsicherer, da sich die Marktlage ändern und der Wert des Fahrzeugs auch geringer als der geplante Restwert sein kann. Dann muss der Leasingnehmer zuzahlen.

Für wen lohnt sich Firmenleasing?
Unternehmer, Gewerbetreibende und selbstständige Freiberufler genießen bei einem Firmenleasing zahlreiche Vorteile. Neben der steuerlichen Absetzbarkeit der Monatsraten nimmt das Leasing keinen Einfluss auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital. Wem das Auto als Aushängeschild des Unternehmens wichtig ist, der darf sich schon nach wenigen Jahren über ein neues Auto freuen. Tendenziell lohnt sich Gewerbeleasing eher für teurere Mittel- und Oberklassewagen oder Transporter als für günstigere, kleine Fahrzeuge.
Gewerbeleasing oder Finanzierung?

Abhängig von der strategischen Ausrichtung des Unternehmens kann Leasing oder Finanzierung die bessere Wahl sein. Gewerbeleasing ist vorteilhafter, wenn ein Firmenwagen für eine kürzere Laufzeit und mit geringer Kapitalbindung gebraucht wird. Die Monatsraten sind in diesem Fall meist relativ niedrig, das Fahrzeug bleibt allerdings Eigentum des Leasinggebers. Eine Finanzierung ist für Unternehmen sinnvoll, wenn, je nach Zinsniveau, niedrige Raten über eine längere Nutzungsdauer und am Ende auch der Kauf des Wagens das Ziel sind. Diese Möglichkeit besteht allerdings auch häufig bei Leasingverträgen mit festgeschriebenem Restwert/Kaufpreis nach Ablauf des Leasingvertrages, wenn dem Leasingnehmer eine Kaufoption eingeräumt wird.

Aufgrund der höheren Monatsraten und der Schlussrate, die Liquidität binden, erweist sich die Finanzierung meist als weniger attraktiv. Zudem können die Raten bei der Finanzierung nicht steuerlich geltend gemacht werden, Ausgaben für Leasingraten und laufende Betriebskosten beim Leasing jedoch schon. Dafür können wiederum die Gesamtkosten eines Neufahrzeugs bei einer Finanzierung über eine Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben werden.

Warum ist Gewerbeleasing günstiger als Privatleasing?

Beim Privatleasing profitieren Leasingnehmer nicht in gleichem Maß vom steuerlichen Nutzen dieser Finanzierungsmöglichkeit. Denn die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Gewerbeleasing eines Fahrzeugs können direkt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, was sich unmittelbar auf den Gewinn auswirkt. So kann die Steuerlast reduziert und damit ein positiver Effekt auf die Liquidität erzielt werden. Da Gewerbekunden oft nicht nur einen Wagen, sondern mehrere Fahrzeuge beim Händler oder Hersteller abnehmen, bieten diese im Gegenzug bessere Konditionen, was zu einer niedrigeren Leasingrate führen kann.

Was wird für das Gewerbeleasing benötigt?

Für ein Gewerbeleasing werden vom Leasinggeber bestimmte Dokumente erbeten, welche die Kreditwürdigkeit nachweisen. Dazu zählen in der Regel eine Selbstauskunft, die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Gewinn- und Verlustrechnung aus dem aktuellen und dem vorherigen Jahr, eine Kopie des Handelsregisterauszugs beziehungsweise der Gewerbeanmeldung sowie der Personalausweis eines geschäftsführenden Gesellschafters. Für Einzelunternehmer und Freiberufler sind ein Bescheid des Steuerberaters über Art und Beginn der selbstständigen Tätigkeit sowie über die Eintragung in eine Kammer oder ein Berufsregister notwendig.

Wer kann Gewerbeleasing machen?

Firmenleasing ist grundsätzlich sowohl Unternehmen als auch Selbstständigen wie Gewerbetreibenden oder Freiberuflern erlaubt, wenn die gewerbliche oder selbständige Beschäftigung als Haupttätigkeit ausgeführt wird. Diese Regel gilt bereits ab einer Person, also auch für Solo-Selbstständige. Ob der Firmenwagen aber letztendlich anerkannt wird und abgesetzt werden kann, entscheidet final das Finanzamt.

Wer darf bei Gewerbeleasing fahren?

Im Regelfall gibt es hier keine Einschränkung wer mit dem Fahrzeug fahren darf. Bei einem Betrieb mit mehreren Mitarbeitenden, die das Leasingfahrzeug nutzen, sind diese normalerweise alle im Leasingvertrag vermerkt. Es können auch alle Angestellten einer Firma die Erlaubnis besitzen, dasselbe Auto zu fahren. Als Rechtsgrundlage dienen die Arbeitsverträge der zugelassenen Fahrer mit dem Unternehmen. Soll ein weiterer Fahrer wie etwa ein Familienmitglied eingetragen werden, muss hierfür der Leasinggeber die Erlaubnis erteilen. Liegt die Zustimmung vor, muss dies der KFZ- Versicherung mitgeteilt werden, was in einem höheren Versicherungsbeitrag resultiert.

Können auch Kleinunternehmer Gewerbeleasing in Anspruch nehmen?

Wenn der Kleinunternehmer eine ausreichende Kreditwürdigkeit nachweisen kann und das Unternehmen mindestens sechs Monate besteht, kann auch ihm ein Leasingvertrag angeboten werden. Hierzu sind die oben genannten Nachweise wie eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie eine private Schufa-Auskunft nötig. Dies lohnt sich jedoch nur, wenn das Auto häufig gewerblich genutzt wird. Ansonsten empfiehlt sich eher ein Autokauf und eine Abrechnung über die Kilometer-Pauschale anhand eines Fahrtenbuchs.

Ist Gewerbeleasing für Privatpersonen möglich?

Nur Privatpersonen, die fest angestellt sind, können über ihren Arbeitgeber auf bessere Konditionen von Gewerbeleasing-Deals zurückgreifen. Der Gewerbeleasingvertrag wird in einem solchen Fall vom Arbeitgeber als Leasingnehmer abgeschlossen und vorab die Vereinbarung getroffen, dass der Angestellte die Kosten für das Leasingfahrzeug privat trägt. Dieses Modell kommt in der Praxis allerdings kaum vor, da es eine Art Untervermietung an den Arbeitnehmer wäre, die steuerlich gesehen keinen Sinn ergibt.

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