Nicht nur bei der Versteuerung sinkt die Bemessungsgrundlage gegenüber einem klassischen Verbrenner um bis zu drei Viertel, also auf bis zu 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP). Auch bei der Kilometerbesteuerung gilt die niedrigere Bemessungsgrundlage. Für jeden Kilometer, der zwischen Wohnung und Arbeitsort liegt, werden 0,03 Prozent des Listenpreises versteuert. Bei elektrifizierten Firmenwagen müssen nur noch 0,03 Prozent von einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert werden, also 0,25 Prozent des BLP bzw. 0,5 Prozent des BLP.
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