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Glücklich E-Auto-Fahrende Frau gut informiert über die Vorteile von Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug - THG

Ihre Vorteile mit einem
Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug

Profitieren Sie von attraktiven Vorteilen beim Kauf,  Leasing oder bei der Finanzierung eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten.


Geschäftsmann lädt sein Firmenfahrzeug, welches ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug ist, und was spezielle Sonderregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung hat

Sonderregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung²:

Um die Elektromobilität zu fördern, gelten für bestimmte Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge spezielle steuerliche Regelungen. Bei der Anwendung der pauschalen 1-%-Methode kann für förderfähige Fahrzeuge gegebenenfalls nur die Hälfte oder ein Viertel des Bruttolistenpreises¹ als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil angesetzt werden². Ob Ihr Fahrzeug die steuerliche Begünstigung erfüllt, prüfen Sie bitte im Einzelfall.


Steuerliche Regelungen nach Antriebsart im Vergleich

Konventioneller Verbrenner Antrieb

Geldwerter Vorteil für die private Nutzung: 1 % des Bruttolistenpreises1

Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis¹ über 70.000 € / bestimmte Plug-in-Hybride²

Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 1 % des halben Bruttolistenpreises1

Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis¹ von nicht mehr als 70.000 €²
Geldwerter Vorteil für private Nutzung: 1 % des geviertelten Bruttolistenpreises1
Hinweis
Sowohl der halbe Bruttolistenpreis1 als auch der geviertelte Bruttolistenpreis1 gelten als steuerliche Bemessungsgrundlage auch für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der pauschalen Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03% je Entfernungskilometer) und etwaige steuerpflichtige Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
Geschäftsmann im Anzug auf dem Weg zu seinem Firmenfahrzeug – perfekt abgesichert mit der passenden Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung³:

Beim Leasing, Kauf oder der Finanzierung eines Elektro- oder Hybridmodells profitieren Sie von einer besonders attraktiven Kfz-Versicherung³. Diese können Sie direkt online oder bei einem Händler abschließen.

  • Sonderkonditionen für Elektro- und Hybridfahrzeuge auf den aktuellen Versicherungsbetrag über die gesamte Laufzeit
  • Allgefahrendeckung für den Akku
  • Alles aus einer Hand
  • Zusätzliche Leistungen speziell für Elektro- und Hybridmodelle

Kennen Sie schon die Vorteile von E-Fahrzeugen?

Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge:

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie gilt maximal bis zum 31. Dezember 2030.

Vorteile mit E-Kennzeichen:

Mit einem E-Kennzeichen für Elektroautos oder Plug-in-Hybride profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen im Straßenverkehr. Dazu gehören die Nutzung von ausgewiesenen Sonderspuren und das kostenlose Parken auf bestimmten Flächen.

Zuschuss: Ladestationen – Kauf und Anschluss:

Die KfW unterstützt den Kauf und Anschluss von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Aktuell ist eine Beantragung dieser Förderung jedoch nicht möglich, da die Fördermittel ausgeschöpft sind. Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Homepage.

¹ Bruttolistenpreis im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung, einschließlich Umsatzsteuer. Die Fahrtenbuchmethode wird in dieser Info zur Vereinfachung nicht dargestellt.

² Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs ist im Einkommensteuergesetz in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und Satz 3 EStG, sowie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.11.2021 (IV C 6 - S 2177/19/10004 : 008) geregelt. Auch bei der Fahrtenbuchmethode (nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG) finden Sonderregelungen Anwendung. Die jeweils gültige Rechtslage abhängig vom relevanten Anwendungszeitpunkt ist im Einzelfall durch den Kunden bzw. dessen steuerlichen Berater zu beurteilen. Bitte beachten Sie, dass diese Information keine steuerliche Beratung darstellt und lediglich eine allgemeine Darstellung beinhaltet. Die hierin enthaltenen Ausführungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Rückfragen oder für Fragen in Ihrem Fall kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

³ Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Der Nachlass wird auf den individuell berechneten Versicherungsbeitrag gewährt und direkt im Tarif berücksichtigt. Ausgenommen sind optionale Zusatzbausteine mit Festbeitrag. Gültig bei Abschluss der Volkswagen AutoVersicherung online und bei teilnehmenden Händlern hier kann es Abweichungen zum Online-Produkt geben.

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